Vor diesem Hintergrund und unter ganzheitlicher Betrachtung der spezifischen Stoff-, Standort- und Nutzungscharakteristik wird der Grundwasserschaden seitens der beteiligten Gutachter und Ordnungsbehörden gemäß den „Ermessensleitenden Regeln Altlasten – Grundwasser“ des Freistaates Sachsen derzeit insgesamt als bedingt tolerierbar eingestuft. Die Einstufung setzt voraus, dass die ortsfeste Lage des Grundwasserschadens auch langfristig erhalten bleibt und das Monitoring zur Überprüfung und langfristigen Prognose fortgeführt wird. Handlungsbedarf zur Gefahrenabwehr in Form von Sanierungsmaßnahmen besteht aus Gründen der Verhältnismäßigkeit insoweit nicht.

In den mit den zuständigen Behörden abgestimmten Intervallen (derzeit alle zwei Jahre) wird die Wasserqualität regelmäßig und langzeitlich überprüft. Das aktuelle Messstellennetz umfasst sowohl den Grundwasseranstrom, als auch den Abstrom des RSRL Heide V, so dass die stofflichen Auswirkungen der abgelagerten Rotschlämme hinreichend überwacht und fachgutachterlich bewertet werden können. Die letzte Untersuchung wurde im Jahr 2021 durchgeführt. Der Monitoringbericht liegt den zuständigen Behörden vor und wurde fachlich abgenommen. Die Untersuchungsergebnisse aus 2021 bestätigen die Befunde aus den vorherigen Monitoringkampagnen. Die nächste Untersuchungskampagne (2023) befindet sich in der Umsetzung.

Das Monitoring wird unter Berücksichtigung der örtlichen Hydrodynamik und der spezifischen Hydrochemie kontinuierlich optimiert. Dies betrifft sowohl die Erweiterung des Messtellennetzes, die Häufigkeit der Messungen und Probenahmen sowie die Auswahl der Parameter als auch die fachgutachterliche Auswertung der Untersuchungsergebnisse. Insbesondere soll im Vorfeld der Ortschaft Lauta, d.h. im relativ fernen Grundwasserabstrom des RSRL Heide V, eine weitere Grundwassermessstelle (GWMS) zur Überwachung der Grundwasserqualität vorsorglich eingerichtet werden. Zusätzliche GWMS sind auch im Zusammenhang mit der Errichtung der Schlitzwand an der Nordböschung des RSRL geplant. Die genaue Positionierung der GWMS soll u.a. auf Grundlage einer Grundwassermodellierung erfolgen.

Sämtliche bisher erstellten Monitoringberichte nebst aller erhobenen Daten sind beim Landratsamt Bautzen für jedermann einsehbar. Die Untersuchungsergebnisse des Oberflächenwasser- und Grundwassermonitorings und die gutachterliche Bewertung können den Berichten entnommen werden. Zukünftig ist in diesem Projekt ausnahmsweise von der GESA beabsichtigt, die Monitoringberichte vollständig – online – über das Internetportal der GESA zu veröffentlichen. Dies soll erstmalig mit dem Bericht zur Auswertung der Untersuchungsergebnisse des Jahres 2023 erfolgen.

 

Nutzungsperspektive

Bei dem RSRL Heide V handelt es sich um eine gesicherte Altlast. Aufgrund möglicher Direktkontakte mit belastetem Oberflächenwasser (Wirkpfad Oberflächenwasser - Mensch) bleibt das Areal bis auf Weiteres für die Öffentlichkeit gesperrt. Im Rahmen der Verkehrssicherung werden die Uferböschungen und die Zaunanlagen am Standort regelmäßig kontrolliert und auftretende Schäden umgehend beseitigt.

Das belastete Grundwasser im Umfeld des RSRL Heide V kann dauerhaft nicht für Trinkwasser- oder gärtnerische bzw. landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Hier greifen insoweit sonstige Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr.

Das Oberflächengewässer soll perspektivisch ggf. für aufschwimmende Photovoltaik-Anlagen (PV) genutzt werden. Dies wird derzeit im Rahmen eines Pilotversuchs von einem privaten Investor geprüft und hängt im Wesentlichen von der chemischen Beständigkeit der eingesetzten Materialien und der sicheren Verankerung der PV-Module ab (Stabilität, Wellenschlag). Darüber hinaus ist zu bewerten, ob oder inwieweit eine signifikante Mobilisierung von Schadstoffen aus dem Rotschlamm möglich ist. Es ist zu gewährleisten, dass die im ÖGP Lautawerk abgestimmten Gefahrenabwehrmaßnahmen dauerhaft uneingeschränkt und ungehindert umgesetzt werden können.

Grundsätzlich wäre auch eine Verfüllung des Restlochs und damit eine dauerhafte Abdeckung des Rotschlamms mit Eisenhydroxid-Schlamm (EHS) aus Projekten der LMBV oder mit Festgesteinsmassen aus Infrastrukturprojekten denkbar. Hierzu gibt es derzeit jedoch keine konkreten Planungen.

Bisherige Forschungen zur Nutzung von Rotschlamm in der Zement- und Keramischen Industrie oder zur Rückgewinnung von Metallen aus Rotschlamm haben bisher kein wirtschaftlich umsetzbares Ergebnis hervorgebracht.